Widerspruch/ verwaltungsrechtlicher Bedeutung

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Widerspruch/ verwaltungsrechtlicher

Widerspruch/ verwaltungsrechtlicher Logo #42072Außergerichtlicher Rechtsbehelf im Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes. Er ist in den Paragrafen 68 bis 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Bevor ein Betroffener gegen einen ihn belastenden B...
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